Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen
auftreten
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen:
Erstellen von Bestandsplänen
Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
Objektbeobachtung
Objektverwaltung
Baubegehungen nach Übergabe
Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eine Objektdatei
Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse